Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes.
Sie findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den ersten 18 Ausbildungsmonaten
vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im
Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden
Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
Auf der bei der Zwischenprüfung 2014 gefertigten Arbeitsprobe
in Form eines Liegestuhls in Hartholz musste Geschäftsführer
Theo Pregler nach Fertigstellung durch die Prüflinge "Probesitzen".
Der Sommer kann kommen !