Die Zwischenprüfung dient der Ermittlung des Ausbildungsstandes.
Sie findet vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres statt.
Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in den ersten 18 Ausbildungsmonaten
vermittelten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im
Berufsschulunterricht entsprechend dem Rahmenlehrplan zu vermittelnden
Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist.
21 Prüflinge haben an der Zwischenprüfung im Schreiner-Handwerk teilgenommen.
Wie auch in den letzten Jahren bestand die Zwischenprüfung aus einer Gesamtsituation
(Neugestaltung eines Badezimmers mit Waschtischunterschrank und Handtuchhalter),
aus der sich die einzelnen Prüfungsteile ableiteten.
Prüfungsvorsitzender Stefan Juglreiter (Bild oben rechts), Markus Helmberger und FOL Jeffrey Decker
oblag die Prüfungsaufsicht...